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Praxis



Regelmäßig wird der Betreuungsverlauf von folgenden Phasen gekennzeichnet sein:

Aufnahme- und Hilfeplanverfahren: Zusammen mit den Hilfeadressaten und dem Jugendamt werden das (Grob-)Ziel der Hilfe, der Umfang der Betreuung, die Dauer der Maßnahme, konkrete Absprachen, Vereinbarungen, der Ort der Maßnahme und der nächste Hilfeplantermin im wechselseitigen Einverständnis aller Beteiligten festgehalten.

Krisenintervention und Beziehungsaufnahme: Grobziele werden durch Feinziele und fest umrissene Handlungsschritte konkretisiert; Betreuer und Betreute überprüfen weiterhin, ob eine Basis für eine dauerhaft tragfähige Beziehungsstruktur herstellbar ist. Vertrauen wird aufgebaut und gegenseitige Grenzen müssen gefunden und abgesteckt werden.

Hauptarbeitsphase: Die Beziehung ist tragfähig geworden, die Rollen und der gemeinsame Umgang sind klar geworden. Es eröffnet sich Raum dafür, Hintergründe individueller Probleme zu benennen. Persönliche emotionale Schwierigkeiten können bearbeitet werden. Der Helfer vermittelt neue Erfahrungen und unterstützt die Findung neuer Handlungsmöglichkeiten, die erprobt werden können. Selbst- und Fremdwahrnehmung verändern sich. Dies führt zu realistischeren und lebbareren Alternativen des Selbstausdrucks, bzw. der Familienzusammengehörigkeit.

Ablösephase: Das Augenmerk liegt auf der Verselbständigung, dem Wahrnehmen des Gelernten und dem eigenständigen Fortführen der Veränderungen. Die Familie oder der Jugendliche können die Selbständigkeit erproben und haben trotzdem Rückgriffsmöglichkeit auf den Betreuer. Besondere Wichtigkeit bekommt in dieser Phase das Vollziehen einer positiven Ablösung und Trennung. Die Lernerfolge und die für den/die Betreuten verbleibenden Schritte werden in einem abschließenden Hilfeplangespräch festgehalten. Sukzessive wird die Betreuungsdichte reduziert.

Die Abrechnung der Flexiblen Erziehungshilfe erfolgt über Fachleistungsstundensätze. Hierbei richtet sich die Betreuungsintensität (Zeitstunden pro Woche) nach dem tatsächlichen Bedarf der Betreuten und wird im Hilfeplan festgeschrieben. Da der tatsächliche Bedarf keine exakt vorhersehbare Größe ist und ein bedarfsgerechter Umgang von Betreuungszeit angestrebt wird, wird für den Fall, daß der vereinbarte Zeitrahmen regelmäßig über- oder unterschritten wird, eine kurzfristige Neufestschreibung im Hilfeplan durchgeführt.

Durch die zeitnahe auf den Einzelfall bezogene Kostenrechnung, wird eine leistungsbezogene Finanzierung ermöglicht.