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| Qualität "Nicht das Vorhalten von einzelnen Hilfeformen, denen dann Kinder und Jugendliche zugewiesen werden, ist strukturell sicherzustellen, sondern die Einrichtungen der Jugendhilfe sind so lern- und wandlungsfähig zu organisieren, daß sie ad hoc in der Lage sind, für jeden Jugendlichen und für jedes Kind eine Betreuungsform zu generieren." zitiert nach Thomas Klatetzki (Hg.), derselbe in: Flexible Erziehungshilfe, 2.Aufl.1995, S.7
"Insbesondere der Anspruch, integrativ und nicht ausgrenzend zu arbeiten, muß sich in der Praxis immer wieder als machbar erweisen. Zu einem Teil steht dieser Anspruch zunächst im Widerspruch zu einem die Jugendhilfe immer noch weitgehend bestimmenden Denken und Handeln, wonach die im KJHG genannten möglichen Hilfeformen" (gemeint sind hier die Regelbeispiele der §§28-35 KJHG, der Verf.) "als hierarchisch aufgebaut verstanden werden. Demnach ist es dann nicht nur möglich, sondern auch noch fachlich begründbar, daß eine bestimmte Hilfe nicht mehr ausreicht und dann die intensivere Maßnahme zu erfolgen hat, die dann in der Regel auch von einer anderen Institution, die für dieses Problem besonders geeignet zu sein scheint, angeboten wird. So werden immer wieder Jugendhilfekarrieren produziert, die für die betroffenen Kinder und Jugendlichen immer wieder eine Veränderung der Betreuungssettings und immer wieder auch einen Abbruch von Beziehungen mit sich bringen. Somit fördert die Jugendhilfe mit ihren konkurrierenden Hilfesystemen geradezu die Tendenz diskontinuierlicher Beziehungsstrukturen. Daß dann gerade solche Jugendliche in Berichten als beziehungsgestört oder gar beziehungsunfähig stigmatisiert werden, gehört dann wohl in die Kategorie eines professionellen Zynismus. Das Prinzip der Flexibilität hat sich zu beweisen sowohl in bezug auf die Inhalte als auch in Hinblick auf eine situations- und problemangemessene Quantität der Betreuung. Mögliche Veränderungen der Problemlagen sollten von Anfang an mitbedacht und einbezogen werden. Zusammenfassen läßt sich dieses Prinzip mit dem Begriff "Unterschiedliche Hilfen aus einer Hand" statt Etablierung von speziellen Hilfen zu unterschiedlichen Problemlagen. (...) Die plakative Formel "unterschiedliche Hilfen aus einer Hand" muß übrigens nicht mit meinen Ausführungen zur Notwendigkeit der Kooperation im Widerspruch stehen. Es ist nicht nur denkbar, sondern es gibt interessante und hoffnungsvoll stimmende Beispiele dafür, daß MitarbeiterInnen von verschiedenen Trägern erfolgreich in einem Team zusammenarbeiten. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Qualitätsdiskussion ist auf den Begriff der Entspezialisierung näher einzugehen. Entspezialisierung, notwendige Voraussetzung für flexible Handlungsmöglichkeiten, wird häufig mit Dequalifizierung verbunden. Mit dem Begriff der Entspezialisierung werden grundsätzliche Fragen der Profession von Sozialarbeit bzw. Sozialpädagogik berührt. Besonders in den letzten 20 Jahren ist die Sozialarbeit, und damit auch die Jugendhilfe, geprägt worden durch Qualifizierung und auch durch Spezialisierung. Insbesondere ist dabei der Focus gelegt worden auf die Behebung individueller Probleme. Zu sehen ist das unter anderem daran, daß Fortbildungen bzw. Zusatzqualifikationen in allen denkbaren Bereichen der Therapie sehr stark nachgefragt werden. Bei allen positiven Aspekten dieser Qualifizierung besteht die Gefahr, zu übersehen, daß es die Praxis nicht mit isolierten, kleinteilig zerlegbaren Problemen zu tun hat, sondern mit zusammenhängenden Problemen. Effektive Hilfen sind nur dann möglich, wenn Zusammenhänge bedacht und die Vielschichtigkeit von Unterstützungsnotwendigkeiten gesehen werden. Wird z. B. ein junger Mensch in dessen eigener Wohnung betreut, reicht es sicherlich nicht aus, mit ihm hilfreiche Beratungsgespräche zu führen. Notwendig ist auch, mit ihm eine Wohnung zu renovieren und einzurichten, bei Kontakten mit Vermietern, bei Schwierigkeiten mit Polizei oder Gericht sowie bei der Suche nach geeigneten Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten zu helfen, Anregungen in der Freizeitgestaltung zu geben, bei eigener Haushaltsführung inklusive Umgang mit dem Haushaltsgeld Unterstützung zu leisten etc.. Allein aus dieser Aufzählung wird deutlich, daß Sozialarbeit eine breite Qualifikations- und Interessensbasis erfordert. Nicht zuletzt sind es auch ganz praktische Hilfen, die eine Akzeptanz und damit auch eine positive Beziehungsaufnahme der Jugendlichen zu ihren BetreuerInnen erheblich fördern. Natürlich bedeutet das Prinzip "Entspezialisierung" nicht, daß kein besonderes Fachwissen erforderlich sei. In diesem Zusammenhang ist die Organisation der MitarbeiterInnen in Teams von besonderer Bedeutung. In den Teams können und sollen sich spezielle Kenntnisse, basierend auf einer breiten Qualifikationsbasis, ergänzen. So gibt es MitarbeiterInnen, die sich auskennen im Umgang mit sexuellem Mißbrauch an Kindern und Jugendlichen, andere haben sich fortgebildet im Drogenbereich, weitere sind in der Lage, die Betreuung von jungen Frauen mit Kindern kompetent wahrzunehmen, andere haben sich mit Schuldnerberatung oder Obdachlosigkeit auseinandergesetzt oder verfügen über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Arbeit mit Familien. Wenn also gesprochen wird von unterschiedlichen Hilfen aus einer Hand, so ist die Hand als Team zu verstehen, die einzelnen MitarbeiterInnen als Finger. So bilden die Teams strukturelle Einheiten, in denen sich spezielle Kenntnisse, Erfahrungen, Stärken und Kompetenzen ergänzen. In den Teams finden die einzelnen MitarbeiterInnen Rückhalt für ihre Arbeit. Hier findet gegenseitige kollegiale Beratung statt, hier kann sich jede/r MitarbeiterIn die notwendige Reflektion und Beratung und damit auch Sicherheit über das eigene Handeln holen. Die angesprochene Notwendigkeit, Betreuungsangebote zuverlässig zu gestalten, setzt also die Strukturierung der Arbeit in Teams voraus. Zu kritisieren sind gerade aus diesem Grunde Versuche, insbesondere von öffentlichen Trägern, Angebote flexibler bzw. mobiler Betreuung mit Fachkräften zu realisieren, die nicht in Teams eingebunden sind und zudem häufig auf unsicherer Honorarbasis arbeiten. Abgesehen davon, daß in diesen Konstellationen dem/der einzelnen MitarbeiterIn das Team als notwendiges Korrektiv fehlt, sind diese Angebote in hohem Maße von Einzelpersonen abhängig. Es gibt keine verläßliche Vertretung, bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes kann die bisher geleistete Arbeit zunichte gemacht werden. Zusammenfassend läßt sich sagen, daß Organisation und Struktur der Arbeit sich den inhaltlichen Grundlagen am ehesten anpassen, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden: * Notwendig ist ein qualifiziertes Team von MitarbeiterInnen, das über genügend fachliche Sicherheit verfügt, um außerhalb von vorgezeichneten und festgelegten Verfahrensweisen, auf die jeweils individuelle Situation zugeschnittene Hilfen zu entwickeln und dann auch umzusetzen. Die MitarbeiterInnen müssen bereit und in der Lage sein, im Team Kooperationsformen einzugehen, die sowohl eine weitgehende kollegiale Beratung und Reflexion als auch die verantwortliche Planung der Arbeit beinhalten.
Neben den oben genannten unterstützenden Maßnahmen ist es notwendig, auch über flexible Arbeitszeitgestaltung, Auszeiten, u. ä. nachzudenken. Eine hohe personelle Kontinuität verbunden mit erfahrenen, kompetenten MitarbeiterInnen stellen in jedem Fall ein wesentliches Qualitätskriterium dar." In Auszügen zitiert nach: Theo Boomgaarden: Qualitätskriterien und Qualitätsbeurteilung für Flexible Erzieherische Hilfen in: Joachim Merchel (Hg.), Qualität in der Jugendhilfe. Kriterien und Bewertungsmöglichkeiten. Münster 1998, S. 264-285
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